Krankenversicherung für Auslandschweizer: Was gilt und welche Lösung passt zu Ihrer Situation?
Aus der Schweiz auswandern – ein neues Kapitel mit vielen Chancen. Doch vor der Abreise stellt sich eine zentrale Frage: Wie bleiben Sie im Ausland richtig kranken- und unfallversichert? Wir zeigen, was nach der Abmeldung aus der Schweiz gilt und welche Lösung je nach Zielland, Erwerbssituation und Lebensphase zu Ihnen passt.
Sobald Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz abmelden, enden in den meisten Fällen auch Ihre Schweizer Grund- und Zusatzversicherungen. Was danach gilt, hängt vor allem davon ab, wohin Sie auswandern und ob Sie im Ausland arbeiten, von einem Schweizer Arbeitgeber entsandt werden, eine Schweizer Rente beziehen oder mit Ihrer Familie ins Ausland ziehen.
«Viele warten, bis sie im Ausland angekommen sind, und stehen dann ohne passenden Schutz da. Wir empfehlen, Ihre Versicherungssituation idealerweise drei bis sechs Monate vor der Abreise zu klären.» — Giovanni Bretti, Head Private Clients & Marketing, ASN
Was gilt punkto Krankenversicherung nach der Abmeldung aus der Schweiz?
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz abmeldet, ist in der Regel nicht mehr in der Schweiz krankenversicherungspflichtig (KVG). Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, etwa für Entsandte, Personen mit Grenzgängerstatus sowie bestimmte Pensionierte innerhalb der EU/EFTA/UK.
Ob Sie weiterhin in der Schweiz versichert bleiben können oder eine neue Lösung brauchen, hängt vor allem von drei Fragen ab:
Wohin wandern Sie aus?
Innerhalb der EU/EFTA/UK gelten andere Regeln als ausserhalb Europas. Besonders relevant ist, ob zwischen der Schweiz und Ihrem neuen Wohnland sozialversicherungsrechtliche Regelungen bestehen.
Wo arbeiten Sie?
Wenn Sie im Ausland arbeiten, ist häufig der Erwerbsort entscheidend. Wer hingegen von einem Schweizer Arbeitgeber entsandt wird oder weiterhin in der Schweiz arbeitet, unterliegt wahrscheinlich weiterhin der Schweizer Versicherungspflicht (KVG).
Beziehen Sie eine Schweizer Rente?
Für Pensionierte gelten je nach Wohnland besondere Regelungen. Wer ausschliesslich eine Schweizer Rente bezieht und in die EU/EFTA/UK auswandert, bleibt grundsätzlich in der Schweiz krankenversicherungspflichtig (KVG). In bestimmten Ländern besteht zudem ein Options- bzw. Wahlrecht – also die Wahl, ob man sich weiter in der Schweiz oder vor Ort versichern lassen möchte.
Kurz gesagt: Eine Krankenversicherung für Auslandschweizer ist keine Standardlösung. Entscheidend ist immer Ihre persönliche Situation.
Welche Krankenversicherung kommt beim Auswandern infrage?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: in der Schweiz versichert bleiben, eine lokale Krankenversicherung im Zielland abschliessen oder eine internationale Krankenversicherung wählen. Je nach Zielland und Ihrer Situation kommen für Sie eine oder mehrere der Optionen infrage.
Option
Wann relevant?
Was Sie beachten sollten
In der Schweiz versichert bleiben
Bei Sonderfällen wie Entsendung, Grenzgängertätigkeit oder bestimmter Rentensituation
Nicht für jede Auswanderung möglich und oft an klare Bedingungen geknüpft
Lokale Krankenkasse
Wenn im Zielland eine Versicherungspflicht besteht und/oder eine einfache Basislösung gewünscht ist
Qualität, Leistungen, Sprache, Service und Zugang zu Spezialisten häufig stark eingeschränkt
Internationale Krankenversicherung
Für «Langzeit-Auswanderer», Familien, Rentner ausserhalb EU/EFTA/UK oder mobile Personen mit hohen Ansprüchen an Service und Qualität
Flexibler Schutz mit Privatstatus, je nach Tarif regional oder weltweit (inkl. für Behandlungen in der Schweiz)
Die passende Lösung hängt davon ab, welche Regeln für Ihr Zielland gelten und welchen Schutz und Service Sie im Ernstfall brauchen und erwarten.
Welche Krankenversicherung für Auslandschweizer passt zu Ihrer Situation?
Je nachdem, ob Sie dauerhaft auswandern, pensioniert sind, mit Ihrer Familie umziehen oder sich in einer Sondersituation befinden, verändern sich die Anforderungen an Ihre Krankenversicherung.
Wenn Sie dauerhaft aus der Schweiz auswandern
Wer dauerhaft aus der Schweiz wegzieht und sich abmeldet, verliert in der Regel die Versicherungspflicht nach KVG sowie die Schweizer Zusatzversicherungen und muss eine neue Krankenversicherung abschliessen.
Je nach Land kann eine Versicherungspflicht in der lokalen Grundversicherung gelten, das heisst: Sie müssen sich zwangsläufig vor Ort versichern. Damit Sie ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich in den meisten Fällen jedoch eine Zusatzversicherung – vor Ort oder über eine internationale Krankenversicherung.
Eine internationale Krankenversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie besonders mobil sind, höchste Qualität und Privatstatus wünschen, für Behandlungen auch in die Schweiz oder ein anderes Land zurückkehren/reisen möchten und/oder Wert auf eine Betreuung in Ihrer Sprache legen.
Für Pensionierte gelten besondere Regeln. Wer ausschliesslich eine Schweizer Rente bezieht und in die EU/EFTA/UK auswandert, bleibt grundsätzlich in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. In bestimmten Ländern besteht ein Options- bzw. Wahlrecht, etwa in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien. Das bedeutet, dass Sie wählen können, ob Sie sich weiterhin in einer Schweizer Krankenkasse oder stattdessen im neuen Wohnland versichern möchten.
Ausserhalb der EU/EFTA/UK fällt die Schweizer Grundversicherung in der Regel weg. Eine internationale Krankenversicherung kann dann besonders wichtig sein – vor allem bei höherem Alter, Vorerkrankungen, regelmässigen Aufenthalten in der Schweiz oder dem Wunsch nach langfristiger Sicherheit und Flexibilität.
Für Familien geht es nicht nur um die Absicherung der Erwachsenen. Auch Schwangerschaft, Geburt, Kindervorsorge, Impfungen, Notfälle und der Zugang zu Kinderärzten und -spitälern sind wichtige Fragen, die im Vorfeld zu klären sind.
Übrigens: Je nach Krankenkasse/Versicherung können Neugeborene zum Zeitpunkt der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert werden. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die unterschiedlichen Optionen und Fristen, damit Ihre Familie ab Tag 1 in der neuen Heimat gut geschützt ist.
Wer von einem Schweizer Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt. Je nach Einsatzland, Beschäftigungsgrad, Dauer der Entsendung und gewünschtem Leistungsumfang kann eine ergänzende internationale Krankenversicherung dennoch sinnvoll sein. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Lösung zu Ihrer individuellen Situation passt.
Sonderfall: Personen mit Grenzgängerstatus
Grenzgänger wohnen im Ausland, arbeiten aber in der Schweiz. Aufgrund des Erwerbsortprinzips sind sie grundsätzlich in der Schweiz versicherungspflichtig – je nach Wohnland kann aber ein Optionsrecht bestehen (also die Wahl, in welchem der beiden Länder man sich einer Krankenkasse anschliessen möchte). Ob zusätzlich eine internationale Lösung sinnvoll ist, hängt vom Wohnland, der familiären Situation und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Am besten lassen Sie sich individuell beraten.
Was bietet eine internationale Krankenversicherung?
Eine internationale Krankenversicherung ist für Menschen gedacht, die langfristig im Ausland leben und sich nicht nur auf ein lokales Gesundheitssystem verlassen möchten. Je nach Tarif kann sie zum Beispiel folgende Leistungen umfassen:
Ambulante und stationäre Behandlungen bei Krankheit oder Unfall
Freie Arzt- und Spitalwahl
Zugang zu privaten Kliniken und Spezialisten
Medikamente und medizinische Hilfsmittel
Vorsorgeuntersuchungen und Prävention
Mutterschaft, Geburt und Nachsorge
Rehabilitation und Physiotherapie
Medizinisch notwendige Evakuierung oder Repatriierung
Optionale Zahn- und Augenbehandlungen
Beispielfall: Krebsdiagnose im Ausland
Monika wandert nach Australien aus. Rund zwei Monate nach ihrem Umzug entdeckt sie einen verdächtigen Knoten. Nach weiteren Untersuchungen erhält sie die Diagnose Brustkrebs im Frühstadium.
Dank ihrer internationalen Krankenversicherung hat sie – je nach Police – die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen und frei zu entscheiden, in welchem Land und in welcher spezialisierten Einrichtung sie sich behandeln lassen möchte. Ob direkt in Australien vor Ort, in einer renommierten Klinik in Deutschland oder in der Schweiz: Sie kann die für sie bestmögliche medizinische Versorgung wählen.
Gerade in dieser unsicheren und belastenden Zeit gibt ihr das ein Gefühl von Sicherheit. Besonders wertvoll ist für sie zudem, dass sämtliche Informationen, Gespräche und Behandlungen auf Deutsch erfolgen können.
«Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Entscheidend ist nicht nur der Versicherungsschutz auf dem Papier, sondern die tatsächliche Qualität der Versorgung, die Sie im Ernstfall erhalten.» — Majuran Panchalingam, Team Lead Client Advisory, ASN
Was kostet eine internationale Krankenversicherung für Auslandschweizer?
Die Kosten einer internationalen Krankenversicherung (manchmal auch «Langzeit-Auslandskrankenversicherung» genannt) hängen vor allem von Alter, Gesundheitszustand, Zielland, Deckungsregion und gewünschtem Leistungsumfang ab. Als grobe Orientierung beginnen die Prämien bei von ASN vermittelten Versicherungen häufig bei rund CHF/EUR 6’000 pro Person und Jahr.
Eine lokale Lösung kann günstiger sein, bietet aber meist nicht dieselbe Flexibilität, Qualität und Planbarkeit. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Wahl nicht nur auf die Prämie zu schauen, sondern auch darauf, wie die Servicequalität ist und welche Leistungen Sie im Ernstfall tatsächlich erhalten.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer internationalen Krankenversicherung?
Alter: Je höher das Eintrittsalter, desto höher ist in der Regel die Prämie.
Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können zu individuellen Bedingungen, Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
Zielland: In Ländern mit hohen Gesundheitskosten erhöhen die Versicherer oft die Prämie.
Deckungsregion: Eine regionale Deckung ist in der Regel günstiger als eine weltweite Deckung.
Krankenversicherung für Auslandschweizer: Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Die Absicherung erst nach der Auswanderung klären
Wenn Sie sich erst im Ausland um Ihre Krankenversicherung kümmern, kann es schwieriger werden, eine passende Lösung zu finden. Besser ist es, die Situation spätestens drei bis sechs Monate vor der Abreise zu prüfen. Zudem können Sie, in vielen Fällen, mit ASN von besseren Konditionen profitieren.
Sich ausschliesslich am Preis orientieren
Eine günstige (ob lokal oder international) Versicherung wirkt attraktiv, kann im Ernstfall aber ernsthafte Einschränkungen haben – etwa bei der Qualität der Versorgung und des Service, Ausschlüssen, dem Zugang zu Spezialisten, Kliniken und Praxen, Wartezeiten für Termine sowie der Sprache in der Kundenbetreuung.
Lokale Gesundheitssysteme überschätzen
Nicht jedes Gesundheitssystem bietet denselben Zugang, dieselbe Qualität oder dieselbe Geschwindigkeit wie in der Schweiz. Ein genauer Blick auf die Rahmenbedingungen und Erfahrungsberichte anderer (Schweizer) Expats lohnt sich.
Die Rückkehr in die Schweiz nicht mitdenken
Wer eine spätere Rückkehr in die Schweiz nicht ausschliesst, sollte frühzeitig prüfen, ob und wie die internationale Police in diesem Fall weitergeführt werden kann. Wir beraten Sie gerne zu diesem Punkt. In 30 Jahren Praxiserfahrung stellen wir immer wieder fest, dass im hohen alter die Rückkehr in die Heimat wieder zum Thema wird.
Mit ASN zur passenden Versicherungslösung
«Als unabhängiger Schweizer Broker vergleichen wir internationale Versicherungslösungen und begleiten Sie von der ersten Einschätzung über die passende Police bis weit darüber hinaus – während der gesamten Vertragslaufzeit, persönlich, neutral und in Ihrer Sprache.» — Giovanni Bretti, Head Private Clients & Marketing, ASN
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Auslandschweizer
Muss ich meine Schweizer Krankenkasse kündigen, wenn ich auswandere?
In den meisten Fällen ja. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz abmelden, endet in der Regel auch Ihre Krankenversicherungspflicht (KVG) in der Schweiz. Ausnahmen gibt es etwa bei Entsendungen, Grenzgängerstatus oder bestimmten Rentensituationen innerhalb der EU/EFTA/UK.
Was gilt für Pensionierte, die in die EU/EFTA/UK auswandern?
Wer ausschliesslich eine Schweizer Rente bezieht, bleibt grundsätzlich in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. In bestimmten Ländern besteht ein Options- bzw. Wahlrecht. Das bedeutet, dass Sie zwischen einer Versicherung in der Schweiz und im Wohnland wählen können.
Was ist der Unterschied zwischen einer internationalen Krankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung?
Eine Reisekrankenversicherung ist für kurzfristige Auslandsaufenthalte gedacht und schützt nur gegen Notfälle. Eine internationale Krankenversicherung ist auf längere Aufenthalte oder ein langfristiges Leben im Ausland ausgelegt und kann die nationale Krankenversicherung in vielen Fällen ersetzen.
Kann ich mich beim Auswandern aus der Schweiz auch mit Vorerkrankungen krankenversichern lassen?
Eine internationale Versicherungen ist in vielen Fällen auch mit Vorerkrankungen möglich. Je nach Situation können jedoch Zuschläge oder Ausschlüsse Teil der Police sein. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und den passenden Möglichkeiten.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Besuchen in der Schweiz?
Das hängt von der gewählten Lösung ab. Lokale Versicherungen bieten bei Heimatbesuchen meist nur einen Notfallschutz. Bei einer internationalen Krankenversicherung können Sie je nach Tarif die Schweiz resp. Europa miteinschliessen, um auch geplante Behandlungen in der alten Heimat (oder in spezialisierten Zentren in anderen Ländern) durchführen zu lassen.
Was kostet eine internationale Krankenversicherung?
Bei ASN beginnen die Versicherungsprämien für eine internationale Versicherung in der Regel bei rund CHF/EUR 6’000 pro Person und Jahr. Die genauen Kosten hängen von Alter, Gesundheitszustand, Zielland, Deckungsregion und gewünschtem Leistungsumfang ab. Ein individuelles Angebot ist deshalb die beste Grundlage für eine realistische Einschätzung.
Was passiert, wenn ich später allenfalls in die Schweiz zurückkehre?
Ziehen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Schweiz, besteht grundsätzlich eine erneute Aufnahmepflicht in die Schweizer Grundversicherung. Je nach Situation und Police kann eine internationale Krankenversicherung jedoch als Zusatzversicherung weitergeführt werden, damit Sie die Vorzüge nicht aufgrund einer erneuten Gesundheitsprüfung verlieren. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Situation.
Was ist das Angebot von ASN im Bereich internationale Krankenversicherung für Auslandschweizer?
ASN ist kein Versicherer, sondern ein unabhängiger Broker für internationale Krankenversicherungen. Wir beraten Sie objektiv, prüfen Ihre persönliche Situation und greifen auf verschiedene internationale Anbieter zurück, um die passende Lösung für Ihr Leben im Ausland zu finden.
Die Beratung und Betreuung über ASN kostet Sie im Vergleich zum Direktabschluss beim Versicherer nicht extra. Die Versicherungsprämie bleibt gleich, Sie profitieren jedoch zusätzlich von persönlicher Beratung und Betreuung durch die kompetenten Berater von ASN vor, während und nach Abschluss der Police.
Durch die Zusammenarbeit mit einem ausgewählten Kreis internationaler Versicherer erhalten ASN-Kunden zudem Zugang zu exklusiven Lösungen, erweitertem Leistungsumfang, attraktiven Konditionen und priorisiertem Kundenservice.