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Beitrag | 09.11.2020
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Beitrag | 09.11.2020

Ist das Coronavirus COVID-19 über eine internationale Krankenversicherung gedeckt?

Da sich gerade viele Länder weltweit inmitten der zweiten COVID-19 Welle befinden, fragen sich zurzeit viele Menschen, ob sie mit Ihrer private Krankenversicherung ausreichend versichert sind,

Die kurze Antwort lautet: Ja. Sollten Sie aufgrund von COVID-19 medizinische Versorgung oder eine Behandlung benötigen, deckt Sie Ihre internationale Krankenversicherung ab. Dennoch ist es nicht immer so einfach, weshalb wir uns die Situation etwas genauer anschauen werden.

Wird mich meine internationale Krankenversicherung versichern, wenn ich mit Coronavirus COVID-19 diagnostiziert werde?

Wie auch bei anderen Viren, decken internationale Krankenversicherungen, mit denen ASN zusammenarbeitet, die Behandlung und Pflege im Zusammenhang mit COVID-19 ab.

Der Versicherungsschutz und die dazugehörigen Bestimmungen können je nach Versicherungsanbieter variieren. Damit Sie beispielsweise eine ambulante Behandlung in Anspruch nehmen können, muss Ihre Police diese Deckung enthalten.

Es ist auch zu beachten, dass es aufgrund Ihrer medizinischen Vorgeschichte oder anderer Umstände zu gewissen Ausschlüssen kommen kann.

Wenn Sie unsicher sind oder die Höhe Ihres Versicherungsschutzes für COVID-19 und zukünftige Pandemien bestätigen möchten, können Sie sich an Ihren ASN-Kundenberater wenden. Dieser wird Ihnen einen detaillierten Einblick in die Bedingungen Ihrer Police geben.

Ich bin nicht international krankenversichert und habe positiv auf das Coronavirus COVID-19 getestet. Kann ich eine internationale Krankenversicherung abschliessen, die meine Behandlung abdeckt?

Reichen Sie nach einem positiven Coronavirus COVID-19 Test einen Versicherungsantrag ein, wird dieser von dem internationalen Versicherungsanbieter abgelehnt werden.

Je nachdem wie intensiv Ihre COVID-19 Erkrankung ausfällt und den Bedingungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften, können Sie nach einer erfolgreichen Genesung einen neuen Antrag stellen.

Da jeder Fall einzigartig ist, wird jeder Versicherungsantrag individuell geprüft. Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich Ihrer Anspruchsberechtigung haben, stehen Ihnen ASN’s Versicherungsspezialisten gerne zur Verfügung.

Deckt die Krankenversicherung COVID-19-Tests ab?

Wenn Ihre Krankenversicherung beispielsweise die Kosten für Routineuntersuchungen übernimmt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung für COVID-19-Tests.

Wenn Routineuntersuchungen nicht durch Ihre Police gedeckt sind, können Sie nur dann eine Erstattung für Tests erhalten, wenn Sie Symptome aufweisen.

Bitte beachten Sie, dass dies je nach Krankenversicherung und Police variieren kann.

Übernimmt die internationale Krankenversicherung die Kosten für Gesichtsmasken, Desinfektionsmittel und andere präventive medizinische Geräte?

Nein. Derzeit gibt es keine internationale Krankenversicherung, welche die Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Gesichtsmasken und anderer präventiver medizinischer Ausrüstung übernimmt.

Übernimmt meine Krankenversicherung Telefon- und Videotermine mit meinem Arzt?

Das ist möglich, kann aber je nach Versicherer und Police variieren. Da derzeit von persönlichen Konsultationen abgeraten wird, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, erstatten einige Krankenversicherungen die Kosten für telefonische Arztbesuche. Bitte beachten Sie, dass einige Anbieter dies nur über eine spezielle Telefonanwendung erlauben.

Wir empfehlen Ihnen vor einer medizinischen Telefonberatung Ihren ASN-Kundenberater zu kontaktieren, damit geprüft werden kann, ob die Kosten von Ihrem Versicherungsanbieter erstattet werden.

Kann ich meine Leistungen für die Evakuierung und Rückführung in Anspruch nehmen, wenn ich positiv auf das Coronavirus COVID-19 getestet habe und ernsthaft erkranke?

Wenn Ihr Test auf COVID-19 positiv ausfällt und Sie ernsthaft erkranken, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ihre medizinische Evakuierungs- und Rückführungsleistung. Dies ist jedoch nur der fall, wenn Sie an Ihrem Aufenthaltsort keinen Zugriff auf ausreichende medizinische Versorgung haben. Da internationale Krankenversicherungen von Expats auf der ganzen Welt in Anspruch genommen werden, kommen nur diejenigen infrage, die wirklich eine Evakuierung benötigen.

Darüber hinaus sind Evakuierung und Rückführung aufgrund der globalen Grenzbeschränkungen, die infolge der Pandemie gelten, möglicherweise nicht möglich. Dies hängt davon ab, in welchem Land Sie sich befinden und in welches Land Sie zurückkehren möchten.

Nicht medizinische Evakuierungen und Repatriierungen sind nicht abgedeckt.

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz während der Coronavirus-COVID-19-Pandemie haben, können Sie sich an ASN’s Versicherungsberater wenden.

Wenden Sie sich ASN’s Versicherungsexperten >>

Ausführliche Informationen über das Virus und den globalen Beschränkungen finden Sie auf der Coronavirus COVID-19 Informationsseite der Weltgesundheitsorganisation.

Spezifischere Informationen zu unseren Versicherungspartnern finden Sie in deren COVID-19-Informationsquellen: Axa Global, Bupa Global, Cigna Global und Now Health International.

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